VEREINSZWECK

Der wohl wichtigste Teil einer jeden Vereinssatzung ist der Vereinszweck. Dieser wurde auf der Mitgliederversammlung am 11. November 2023 der gültigen Rechtsprechung für gemeinnützige Vereine angepasst: 

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der ethischen Erziehung und der ethischen Schul-, Volks- und Berufsbildung sowie die Förderung der ethischen Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik Deutschland.

Des weiteren wurden am 11. November 2023 auch die angestrebten Wege zur Verwirklichung des Vereinszweckes konkretisiert:

a) Erziehung und Bildung: die Stärkung der ethischen Urteilskompetenz sowie der ethischen Handlungskompetenz einschließlich ihrer Einübung und Verwirklichung in der Praxis im Bereich der Schulen und der sonstigen Bildungseinrichtungen, sowohl innerhalb der wertebildenden Fächer als auch fächerübergreifend im Rahmen der übergeordneten Bildungsziele, einschließlich der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen;

b) Wissenschaft und Forschung: die Zusammenführung, Strukturierung und Koordination der vielfältigen akademischen Forschungen und Einzelprojekte im Bereich der Ethik sowie die Unterstützung der Einrichtung von eigenständigen Institutionen, die sich dieser Aufgabe widmen, und deren Förderung;

c) bildungspolitische Arbeit: die Unterstützung bei der Einrichtung und Weiterentwicklung der akademischen Voraussetzungen für eine verfassungskonforme Ausgestaltung aller wertebildenden Fächer der einzelnen Bundesländer im Bereich der Hochschulen und der Lehrkräftebildung durch die Kommunikation und Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz der Länder und mit den für die Schulen und Bildungseinrichtungen verantwortlichen Ministerien zur Umsetzung des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 6 C 11,97 vom 17. Juni 1998;

d) Didaktik: die Unterstützung der Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen bei der Durchführung des wertebildenden Unterrichts, bei seiner wissenschaftlich begleiteten Evaluation und seiner Weiterentwicklung im Dienst und zur Förderung eines friedlichen, toleranten und zukunftsfähigen Zusammenlebens;

e) Kooperationen: die Zusammenarbeit, Kooperation und Schaffung von Synergieeffekten mit gemeinnützigen Stiftungen, Verbänden und Organisationen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgen, einschließlich aller anderen Fachverbände;

f) internationaler Austausch: der Erfahrungsaustausch und die Kommunikation in Bezug auf ethische Wissenschaft und Forschung sowie auf alle wertebildenden Fächer und ihre Didaktik auf internationaler Ebene.

Unter der Voraussetzung der ethischen Normen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Menschenrechte sowie der Kriterien des globalen Gemeinwohles und der Nachhaltigkeit pflegt der Verein Verbindungen zu politischen Parteien, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zu sonstigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene.

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Die gesamte Satzung kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.